Das fertige Modul
GPSR Product Safety · 49,99 € einmalig
Strukturierte GPSR-Felder auf jeder Produktseite: Hersteller, verantwortliche Person in der EU, Warnhinweise. CSV-Import inklusive. Kompatibel mit PrestaShop 1.7-9, Updates inklusive.
Was die GPSR ist und ab wann sie gilt
Die GPSR, kurz für General Product Safety Regulation, ist die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit. Sie ersetzt die frühere Produktsicherheitsrichtlinie und gilt seit dem 13. Dezember 2024 für alle Verbraucherprodukte, die auf dem Markt der Europäischen Union bereitgestellt werden. Die wichtigste Änderung für alle, die einen Onlineshop betreiben: Die Verordnung erfasst den Fernabsatz ausdrücklich. Wenn Sie physische Verbraucherprodukte über Ihren PrestaShop an Kundinnen und Kunden in der EU verkaufen, gilt die GPSR unmittelbar für Sie.
Anders als eine Richtlinie gilt eine EU-Verordnung in jedem Mitgliedstaat unmittelbar, ganz ohne nationales Umsetzungsgesetz. Beim „Ob“ gibt es deshalb keinen Auslegungsspielraum: Seit dem 13. Dezember 2024 gelten die Regeln für alle, von den großen Marktplätzen bis zum kleinen Ein-Marken-Shop. Die Sanktionen werden nicht auf europäischer Ebene festgelegt, sondern von den einzelnen Mitgliedstaaten, und fallen deshalb von Land zu Land unterschiedlich aus.
Was eine Produktseite im Internet zeigen muss: Artikel 19
Der operative Kern der Verordnung für den Onlinehandel ist Artikel 19 zum Fernabsatz. Er verlangt, dass das Onlineangebot eines Produkts eine Mindestmenge an Informationen klar und sichtbar darstellt. In der Praxis muss jede Produktseite Ihres Shops Folgendes enthalten:
- Name oder Firma des Herstellers, zusammen mit der Handelsmarke, sofern vorhanden.
- Die Postanschrift und die E-Mail-Adresse des Herstellers, unter denen er kontaktiert werden kann.
- Die Angaben zur verantwortlichen Person in der EU, wenn der Hersteller außerhalb der Europäischen Union niedergelassen ist: Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse der verantwortlichen Person, die in der Union für das Produkt einsteht.
- Die Identifizierung des Produkts: ein Bild, die Angabe der Produktart und jede weitere Kennung wie eine Modell- oder Chargennummer, sofern vorhanden.
- Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen, in der Sprache der Verbraucher des Landes, in dem das Produkt verkauft wird.
Achten Sie auf die Sprachanforderung: Wenn Sie mit einem mehrsprachigen Shop in mehreren EU-Ländern verkaufen, müssen die Warnhinweise für die Verbraucher vor Ort verständlich sein. Ein Warnhinweis, den es nur auf Englisch gibt, genügt in einem Shop, der nach Deutschland verkauft, nicht.
Wer verantwortlich ist: Hersteller, Verkäufer und Marktplatz
Die GPSR verteilt die Pflichten über die gesamte Kette: Hersteller, Einführer, Händler. Als Onlineverkäufer sind Sie das letzte Glied vor den Verbrauchern, und Sie veröffentlichen das Angebot: Artikel 19 gilt für das Onlineangebot, also muss Ihre Produktseite die geforderten Informationen tragen. Sie können das Problem nicht an Ihren Lieferanten zurückgeben: Steht die Information nicht auf der Seite, ist Ihr Angebot nicht konform.
Der heikelste Fall sind Produkte von Herstellern außerhalb der EU, typisch für Händler, die aus China oder anderen Drittländern importieren. Hier verlangt die Verordnung, dass es eine in der EU niedergelassene verantwortliche Person gibt und dass ihre Angaben im Onlineangebot neben denen des Herstellers erscheinen. Bevor Sie ein importiertes Produkt einstellen, müssen Sie also wissen, wer diese Person ist, und ihre Kontaktdaten auf der Produktseite zeigen.
Auch Verkäufer, die über Marktplätze arbeiten, müssen dafür sorgen, dass ihre Angebote dieselben Informationen tragen: Die Pflicht betrifft das Fernabsatzangebot als solches, nicht nur Ihren eigenen Shop.
Welche Produkte ausgenommen sind
Die GPSR gilt für physische Verbraucherprodukte. Außerhalb ihres Anwendungsbereichs liegen unter anderem:
- Arzneimittel;
- Lebensmittel und Futtermittel;
- lebende Pflanzen und Tiere;
- Antiquitäten.
Enthält Ihr Katalog nur Produkte aus diesen Kategorien, gehen Sie die Informationspflichten aus Artikel 19 nichts an. Ist Ihr Katalog gemischt, etwa Nahrungsergänzungsmittel neben physischem Zubehör, müssen Sie die GPSR-Felder nur bei den Produkten pflegen, die unter die Verordnung fallen.
Häufige Fehler in Onlineshops
Seit die Verordnung anwendbar ist, tauchen in sehr vielen Shops immer wieder dieselben Fehler auf:
- Informationen, die in einem PDF oder auf einer allgemeinen Seite vergraben sind. Artikel 19 verlangt, dass die Angaben im Angebot stehen, also auf der Produktseite, und nicht auf einer Seite „Bedingungen“, die drei Klicks entfernt liegt.
- Die Angaben des Händlers statt der des Herstellers. Die Verordnung verlangt Name und Kontaktdaten des Herstellers, nicht die des Zwischenhändlers, bei dem Sie Ihre Ware kaufen.
- Keine verantwortliche Person in der EU für importierte Produkte. Das ist der häufigste Fehler bei Dropshippern und bei Importeuren aus Drittländern.
- Warnhinweise nur auf Englisch in Shops, die auf Deutsch, Italienisch oder Französisch verkaufen.
- Nur teilweise abgedeckter Katalog: Bei neuen Produkten werden die Felder gefüllt, bei Hunderten älterer Artikel vergessen.
- Fehlende E-Mail-Adresse: Der Sitz des Herstellers steht da, aber keine E-Mail-Adresse, obwohl Artikel 19 sie ausdrücklich verlangt.
Wie Sie PrestaShop GPSR-konform machen
Der Weg von Hand
PrestaShop hat keine eigenen Felder für GPSR-Angaben. Der handgemachte Weg bedeutet, Herstellerangaben, Kontaktadressen, verantwortliche Person und Warnhinweise in die Beschreibung jedes Produkts zu tippen, oder eigene Merkmale anzulegen und die Templates des Themes anzupassen, damit sie angezeigt werden. Bei zehn Produkten geht das, bei Hunderten oder Tausenden Artikeln wird es unbeherrschbar: Jede Aktualisierung muss von Hand wiederholt werden, die Daten sind unstrukturiert, ein Themewechsel kann alles löschen, und Sie haben keinen Überblick darüber, welche Produkte noch offen sind.
Mit einem eigenen Modul
Ein eigenes Modul ergänzt die Produktseite im Back Office um strukturierte Felder und zeigt sie im Front Office automatisch an, mit einem einheitlichen Layout über den ganzen Katalog. Die Vorteile in der Praxis: Sie erfassen die Angabe einmal je Hersteller, nutzen sie für alle Produkte dieses Herstellers, importieren per CSV in großen Mengen, und die Information bleibt stehen, auch wenn Sie das Theme wechseln oder PrestaShop aktualisieren.
Das Modul GPSR Product Safety für PrestaShop
Um all das auf PrestaShop zu erledigen, haben wir GPSR Product Safety gebaut, ein Modul, das jeder Produktseite Ihres Shops die von der Verordnung geforderten Felder hinzufügt.
| Funktion | Detail |
|---|---|
| GPSR-Felder auf der Produktseite | Hersteller mit Kontaktdaten, verantwortliche Person in der EU, Sicherheitshinweise |
| CSV-Import | Massenbefüllung der Daten über den ganzen Katalog |
| Kompatibilität | PrestaShop 1.7 bis 9 |
| Preis | 49,99 € |
Die vollständige Dokumentation finden Sie in der Anleitung zum GPSR-Modul. Wenn Sie auch an anderen rechtlichen Fronten nachziehen müssen, lohnen sich Warenkörbe mit mehreren Modulen: Der Mengenrabatt greift von allein, 10 % ab 150 € und 15 % ab 250 € (mindestens 2 Produkte).
Häufige Fragen zur GPSR
Ab wann gilt die GPSR?
Die Verordnung (EU) 2023/988 gilt seit dem 13. Dezember 2024 für alle Verbraucherprodukte, die auf dem EU-Markt bereitgestellt werden, einschließlich des Onlineverkaufs.
Gilt die GPSR auch für einen kleinen Onlineshop?
Ja. Die Verordnung gilt für jeden Fernabsatz von Verbraucherprodukten in der EU, ohne Größenschwellen: Auch ein Shop mit einer Handvoll Artikel muss die Angaben aus Artikel 19 auf seinen Produktseiten zeigen.
Welche Angaben muss die Produktseite zeigen?
Name oder Firma des Herstellers mit Postanschrift und E-Mail-Adresse, die Angaben zur verantwortlichen Person in der EU, wenn der Hersteller außerhalb der EU niedergelassen ist, die Identifizierung des Produkts (Bild, Art und gegebenenfalls Kennnummer) sowie die Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen in der Sprache der Verbraucher.
Welche Produkte sind von der GPSR ausgenommen?
Ausgenommen sind unter anderem Arzneimittel, Lebensmittel und Futtermittel, lebende Pflanzen und Tiere sowie Antiquitäten. Die Verordnung erfasst physische Verbraucherprodukte.
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?
Die Verordnung legt keine Beträge auf europäischer Ebene fest: Die Sanktionen bestimmen die einzelnen Mitgliedstaaten, sie fallen deshalb von Land zu Land unterschiedlich aus.
Wie füge ich PrestaShop GPSR-Felder hinzu?
PrestaShop hat dafür keine eigenen Felder. Sie können die Angaben von Hand in die Produktbeschreibungen schreiben oder ein Modul wie GPSR Product Safety verwenden, das jeder Produktseite strukturierte Felder (Hersteller, verantwortliche Person in der EU, Warnhinweise) hinzufügt, einen CSV-Import mitbringt und von PrestaShop 1.7 bis 9 läuft.
Hinweis: Diese Anleitung gibt einen praktischen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt.
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